Hinweisgeberschutz

Entgegennahme von Meldungen
nach dem Gesetz
über den Hinweisgeberschutz.

Gesetz Nr. 171/2023 Slg.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Hinweisgeberschutz („Hinweisgeberschutzgesetz") hat die Gesellschaft Union Grid s.r.o. („die Gesellschaft") ein sogenanntes internes Meldesystem eingerichtet und eine zuständige Person zur Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz benannt.

Über das System

Maximale
Vertraulichkeit.

Die Gesellschaft bzw. die benannte zuständige Person wird sich gründlich mit allen über das interne Meldesystem eingegangenen Meldungen befassen und dabei sowohl auf die Wahrung der Rechte der Hinweisgeber als auch der von der Meldung betroffenen Personen achten. Alle Informationen werden dabei mit maximaler Vertraulichkeit behandelt.

Die folgenden Informationen fassen für Hinweisgeber die Möglichkeiten der Erstattung von Meldungen im Rahmen des von der Gesellschaft eingeführten Systems zusammen.

Meldung

Was kann gemeldet werden?

In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nimmt die Gesellschaft Hinweise entgegen, die Informationen über ein mögliches rechtswidriges Handeln enthalten, das bei der Gesellschaft eingetreten ist oder eintreten soll, das die Merkmale einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine Geldbuße von mindestens 100 000 CZK vorsieht, oder das gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstößt oder das im Widerspruch zu Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen steht:

Finanzdienstleistungen, gesetzliche Abschlussprüfung und andere Prüfungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
Körperschaftsteuer
Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Verbraucherschutz
Konformität mit Produktanforderungen einschließlich der Produktsicherheit
Sicherheit im Verkehr, im Transportwesen und im Straßenverkehr
Umweltschutz
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Wettbewerb, öffentliche Versteigerungen und Vergabe öffentlicher Aufträge
Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit
Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Funktionieren des Binnenmarktes einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union
Erstattung der Meldung

Wie können Sie uns kontaktieren?

Markéta Stará
Zuständige Person
Schriftlich
  • Per E-Mail: whistleblowing@uniongrid.cz
  • Per Brief an die Adresse: Václavské náměstí 846/1, 110 00 Praha 1 — auf dem Umschlag muss deutlich angegeben sein: „NICHT ÖFFNEN, AUSSCHLIESSLICH ZU HÄNDEN DER ZUSTÄNDIGEN PERSON"
Mündlich
  • Telefonisch unter der Nummer: +420 736 524 031
  • Persönlich auf Wunsch des Hinweisgebers — spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Antragstellung, am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen Ort nach Vereinbarung mit der zuständigen Person

Eine Meldung kann ebenfalls über das externe Meldesystem des Justizministeriums erstattet werden. Nähere Informationen finden Sie unter: oznamovatel.justice.cz

Hinweis: In Übereinstimmung mit § 9 Abs. 2 Buchst. b) des Hinweisgeberschutzgesetzes schließt die Gesellschaft die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die für die Gesellschaft keine Arbeit oder sonstige vergleichbare Tätigkeit ausüben (unter dieser vergleichbaren Tätigkeit versteht man die Ableistung eines Fachpraktikums oder einer Praxis sowie ehrenamtliche Tätigkeit).

01

Bearbeitung der Meldung

Bei der Bearbeitung einer Meldung erfolgt unvermeidlich auch die Verarbeitung personenbezogener Daten des Hinweisgebers sowie der in der Meldung enthaltenen Daten. Bei der Bearbeitung der Meldung werden jedoch stets die durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Regeln eingehalten.


Nähere Einzelheiten zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stehen den Hinweisgebern im Dokument Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ↓ zum Download zur Verfügung. Dennoch empfehlen wir dem Hinweisgeber zu überlegen, welche Informationen für die Beschreibung des Handelns in der Meldung wichtig sind und welche für die Untersuchung des gemeldeten Handelns bereits überflüssig sein können, und diese dann in der Meldung nicht anzuführen.


Alle Meldungen werden ferner in Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz bearbeitet. Zugang zu den Meldungen hat ausschließlich die zuständige Person.

02

Art der Meldung

Die Person, die eine Meldung erstattet, sollte berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass diese auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht.


Die Person, die wissentlich eine unwahre Meldung erstattet, ist nämlich nicht vor Vergeltungsmaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt, sondern kann sich durch ein solches Handeln im Gegenteil z. B. einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen.